Allgemeine Vertragsbedingungen

Liebe Reise- und/oder Fahrtechnikteilneh­mer/innen

Mit Ihrer Buchung auf unserer Webseite und der damit verbunden Akzeptierung der Allgemeinen Vertragsbedingungen (im weiteren auch AGB genannt), der Zahlung/Anzahlung kommt zwischen Ihnen und Swiss Bike Tours Wermelinger ein Vertrag zustande. Die nachfolgenden ´All­gemeinen Vertrags- und Reisebedingungenª von Swiss Bike Tours bilden zusammen mit der Level-Beschreibung dem Reise- und/oder Fahrtechnik-Programm einen integrierenden Bestandteil des Ver­trages zwischen Ihnen und uns. Ein wichtiger Bestandteil bilden die «Anforderun­gen» bezüglich Ihrer Kondition und Ihrer Fahrtechnischen-Kenntnisse, definiert durch den Level von S0 bis S5 der jeweiligen Bike-Tour bzw. des Fahrtech­nikkurses. Vermitteln wir Ihnen Reisear­rangements anderer Veranstalter, so gelten deren eigene Reise- und Vertragsbedingun­gen. Bei allen vermittelten Flug-Arrange­ments gelten die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der zuständigen Flugge­sellschaften. Wir als Veranstalter möchten hiermit auf unsere gegenseitigen Rechte und Pflichten aufmerksam machen, auf dass unsere Reisen und Fahrtechnikkurses auch im ´Kleingedrucktenª nur positive Erinne­rungen hinterlassen.

 

  1. Anmeldung

Wir empfehlen eine möglichst frühzeitige Buchung, da die Teilnehmerzahl auf allen Angeboten beschränkt ist. Die Anmeldung gilt als definitiv, sobald wir Ihre Zahlung oder Anzahlung über unsere Webseite erhalten haben. Spezielle Rabatte und Vergünstigungen müssen bei der Buchung in Form eines Gutschein-Codes geltend gemacht werden und können nachträglich nicht mehr gewährt werden.

 

  1. Zahlungsbedingungen

Nach Eingang der Anmeldung erhalten die Teilnehmer/innen unsere Bestätigung / Abrechnung. Die Anzahlung in Form eines Deposits zwischen CHF 200.- Und CHF 1500.- pro Person sind je nach Reise notwendig. Dieses Deposit wird direkt mit der Kredit Karte beglichen. Die Restzahlung ist 60 Tage vor Abreise fällig. Für Internationale Reisen erhalten die Sie Reisedokumente ca. 10 Tage vor Abreise, in jedem Fall erst nach Eingang Ihrer Restzahlung. Bezahlung werden nur in CHF akzeptiert.

2.1 «Early Bird» Preise

Gebuchte Angebote zu «Early Bird» Kondi­tionen, sind 100% des Arrangementpreises fällig.

 

  1. Preisänderungen

Swiss Bike Tours garantiert die ausgeschriebenen Preise. In Ausnahmefällen behalten wir uns vor, innerhalb der Saison die Reisepreise anzupassen. Diese Änderungen betreffen nie bereits gebuchte Reisen.  Preisänderungen können sich ergeben aus der nachträglichen Erhöhung der Beförde­rungskosten (einschliesslich Treibstoffzu­schläge), aus neu eingeführten oder erhöhten allgemeinen verbindlichen Abgaben und Gebühren (wie z.B. Flughafentaxen), aus staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer) oder aus Wechselkur­s Änderungen. Falls wir eine Preisänderung aus oben erwähnten Gründen vornehmen müssen, sind die neuen Preise auf unserer Webseite ersichtlich.

3.1 Einzelzimmer-Zuschlag

Alle Arrangementpreise sind für Doppel­zimmer berechnet. Wir sind bemüht, für alle Teilnehmer/innen eine/n geeignete/n Zimmerpartner/ in zu finden. Wünschen Sie ein Einzelzimmer, können Sie dies direkt auf unserer Webseite buchen.

3.2 Kleingruppen

In der Preisliste ist die minimale Teilneh­merzahl pro Reise ausgeschrieben. Sollten sich für eine Reise weniger Teilnehmer an­melden, so wird ein selbstkostendeckender Kleingruppenzuschlag erhoben.

 

  1. Annullationsbedingungen

4.1 Annullation durch den/die Kunden/in

Eine Annullation muss schriftlich und ein­geschrieben erfolgen.

Wenn Sie Ihre Reise annullieren.

Erhalten Sie folgende Rückvergütung.

Bis zu 60 Tagen vor dem Reiseantritt:

Bei Wochenenden und Wochen Touren

100% von dem was Sie bereits einbezahlt haben abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- pro Person.

Bei Tages Anlässen

100% von dem was Sie bereits einbezahlt haben abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- pro Person.

59-46 Tage vor dem Reiseantritt:

Bei Wochenenden und Wochen Touren

50% von dem was Sie bereits einbezahlt haben abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 200.- pro Person.

Bei Tages Anlässen

50% von dem was Sie bereits einbezahlt haben abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- pro Person.

45-31 Tage vor dem Reiseantritt:

Bei Wochenenden und Wochen Touren

15% von dem was Sie bereits einbezahlt haben abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 200.- pro Person.

Bei Tages Anlässen

Keine Rückvergütung

30-0 Tage vor dem Reiseantritt:

Keine Rückvergütung

Zusätzlich wird für Namensänderung, Änderung des Reisedatums und Umbuchung eine Bearbeitungsgebühr CHF 100.– pro Person fällig, jedoch max. CHF 200.– pro Auftrag. Für individuell zusammengestellte Reisen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 300.– pro Auftrag verrechnet. Als Stichtag gilt das Eingangsdatum der schriftlichen Annullierung. Jede/r Teilneh­mer/in, die/der sich zum Abflug oder zur Abfahrt nicht oder zu spät oder ohne die notwendigen Reisedokumente einfindet, schuldet Swiss Bike Tours 100% des Arran­gementpreises.

4.2 Gutscheine

Gutscheine sind 2 Jahr gültig. Der Gut­scheinbetrag wird in keiner Form ausbe­zahlt. Ein Gutschein kann, innerhalb der Gültigkeit, um ein Jahr, unter Vorlage eines Arztzeugnisses, verlängert werden. Darüber hinaus ist keine Verlängerung möglich. Der Gutschein–Inhaber ist selbst für eine frühzeitige Buchung verant­wortlich, ausgebuchte Angebote ergeben kein Anrecht auf eine Gutscheinverlänge­rung.

4.3 Flugbuchungen

Bei Annullierung oder Umbuchung von Flügen gelten die allgemeinen Reisebedingun­gen der jeweiligen Fluggesellschaften. In je­dem Fall werden zusätzlich CHF500.– pro Person und Auftrag von Swiss Bike Tours verrechnet. Durch den Teilnehmer selbst gebuchte Flüge fallen nicht unter die Ver­antwortlichkeit von Swiss Bike Tours.

4.4 Annullation durch Swiss Bike Tours

Alle angebotenen Reisen basieren auf einer Mindestteilnehmerzahl, die unterschied­lich sein kann. Davon ausgenommen sind individuell zusammengestellte Programme für eine im Voraus bestimmte Teilnehmer­zahl. Wird die für Ihre Reise massgebliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so sind wir berechtigt, die Reise bis spätestens drei Wochen vor Reisebeginn zu annullie­ren. Liegen Gründe vor wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks, Epidemien, Pandemien  oder Umstände, die zur Gefährdung von Leib und Leben führen können, Nichterteilung oder Entzug von Lande- oder Fahrbewilligungen oder andere behördliche Massnahmen, kann Swiss Bike Tours auch kurzfristig vom Ver­trag zurücktreten. In diesen Fällen werden wir uns bemühen, Ihnen ein gleichwerti­ges Ersatzprogramm zu offerieren, Ist dies nicht möglich oder verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, so werden alle bereits ge­leisteten Zahlungen vollumfänglich zurückbezahlt, abzüglich der Prämien für allfällig abgeschlossene Versicherungen, Annullation- Kos­ten für gebuchte Flüge und/ oder allfälliger Visa-Kosten. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

 

  1. Vorzeitige Rückreise

Wenn ein Reiseteilnehmer die Reise vorzei­tig abbricht, erfolgt keine Rückerstattung für nicht bezogene Leistungen, ausser für jene Leistungen, die Swiss Bike Tours rück­vergütet bzw. nicht in Rechnung gestellt werden. Die zusätzlichen Reisekosten ge­hen zu Lasten des Teilnehmers.

 

  1. Versicherungen

Im Pauschalpreis sind keinerlei Versicherun­gen eingeschlossen. Es ist ausdrücklich Sa­che der Reise-/Kursteilnehmer/innen, sich für die Deckung aller auftretenden Risiken zu versichern und zu überprüfen, ob die De­ckung weltweit gewährleistet ist. Der Ab­schluss einer Annullierungskosten- und Assistance-Versicherung ist in Ihrem eigenen Interesse dringend zu empfehlen.

6.1 Annullierungskosten

Eine Annullierungskostenversicherung deckt den Reiseteilnehmer/innen in der Zeit zwischen dem Tag der Buchung und dem Reiseantritt für die vertraglich geschuldeten Kosten bei Annullierung aus zwingenden Gründen gemäss den Versicherungsbedingungen.

6.2 Assistance-Versicherung

Eine Assistance-Versicherung ist für alle Teilnehmer/innen empfehlenswert, Sie tritt während der Reise bei Ereignissen wie schwere Krankheit, Unfall, Ausfall und Verspätung von Transportmittel usw. ein. Die Versicherung deckt die Extrarückreisekosten, allfällige Mehrkosten, Rettungs- und Heimschaffungskosten gemäss den Versicherungsbedingungen.

6.3 Unfall-, Kranken- und Diebstahlversicherungen Wir bitten die Teilnehmer/innen, ihre persönlichen Diebstahl-, Unfall-, Kranken- und sonstigen Versicherungen zu prüfen. Bitte achten Sie auf Deckung „weltweit“.

 

  1. Haftung

Swiss Bike Tours garantiert Ihnen im Rahmen unseres eigenen Reiseveranstaltungsangebots eine korrekte Beschreibung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung sowie eine gewissenhafte Erbringung der darin aufgeführten Leistungen. Wir garantieren Ihnen eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Flug- und Schifffahrtsgesellschaften, Reisecarunternehmen, Hotels usw.) sowie eine fachmännische Organisation Ihrer Reise.

7.1 Allgemein

Swiss Bike Tours vergütet den Ausfall vereinbarter Leistungen oder die zusätzlich entstandenen Kosten, soweit es der Swiss-Bike-Tours-Reiseleitung nicht möglich war, vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und auch kein eigenes Verschulden des Teilnehmers / der Teilnehmerin vorliegt. Die Entschädigung kann keinesfalls den vereinbarten Arrangementpreis der Reise überschreiten. Wegfall von zugesicherten Leistungen gibt dem Teilnehmer keinen weitergehenden Anspruch, insbesondere nicht auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag.

7.2 Haftungsausschluss

Swiss Bike Tours haftet gegenüber dem/der Teilnehmer/in nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages zurückzuführen ist: auf Versäumnisse des Teilnehmers / der Teilnehmerin, auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt ist, auf höhere Gewalt, behördliche Anordnungen oder auf ein Ereignis, welches Swiss Bike Tours oder ein Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. Swiss Bike Tours haftet somit nicht für Änderungen im Reise-/ Kursprogramm, die auf Streik, Unruhen, Witterungsverhältnisse, Überschwemmungen, behördliche Massnahmen, Verspätungen von Dritten usw. zurückzuführen sind.

7.3 Nicht beanspruchte Leistungen

Vom Kurs- oder Reiseteilnehmer nicht beanspruchte Leistungen während der Reise wie Ausflüge, Besichtigungen, Mahlzeiten usw. werden nicht rückvergütet.

7.4 Selbst gebuchte Veranstaltungen

Die Kurs- oder Reiseteilnehmer/innen nehmen auf eigenes Risiko an Veranstaltungen und Sportaktivitäten teil, die er/sie direkt vor Ort bei anderen Veranstaltern bucht.

7.5 Weitere Leistungsträger

Leistungsträger wie Flug- und Schifffahrts-Gesellschaften, oder Reisecarunternehmen sowie andere Transportleistungserbringer haften im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften, internationaler Abkommen und nationaler Gesetze für die Erbringung ihrer Leistung grundsätzlich in eigener Verantwortung direkt gegenüber den Reiseteilnehmer/innen.

7.6 Transportschäden und Diebstahl von (Miet-) Bikes

Swiss Bike Tours haftet nicht für auf Transporten (Zug, Schiff, Flugzeug und Bussen usw.) entstandene Schäden am Fahrrad, ebenso nicht bei Diebstahl des Fahrrads unterwegs. Die Teilnehmer/innen müssen ihr Fahrrad privat versichern.  Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäckversicherung und eine Mobi-High-Tech-Vollkasko-Versicherung für Ihr Fahrrad.

7.7 Erhöhtes Unfallrisiko

Mountainbiking und Trekking sind immer mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden (Sturzgefahr, Kollisionsgefahr mit motorisiertem Verkehr, Steinschlaggefahr im Gebirge usw.). Es wird deshalb von jedem/jeder Teilnehmer/in ein erhebliches Mass an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit vorausgesetzt. Auf allen Bike-Touren (inkl. Tageskurse, Kurztouren und Weekends) ist das Tragen eines geprüften Bike-Helms und von Bike-Handschuhen obligatorisch sowie das Tragen von zweckmässiger guter Bike-Bekleidung unbedingt empfohlen. Kurs- und Reiseteilnehmer/innen nehmen auf eigenes Risiko an den Arrangements teil. Im Weiteren haftet Swiss Bike Tours wie auch die Reiseleitung nicht für Personen- und Sachschäden durch mangelhaften Zustand der Bikes (eingeschlossen unserer Mietbikes), da die Bikes durch den Gebrauch oder durch Transporte unterwegs stark abgenützt werden und Schäden sehr kurzfristig entstehen können.

 

  1. Eigenverantwortung

Die Teilnahme an unseren Reisen, Touren und Tagesanlässen erfolgt immer in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko. Eine Haftung seitens Swiss Bike Tours wird ausgeschlossen.

 

  1. Programmänderungen

Swiss Bike Tours behält sich auch im Interesse der Teilnehmer/innen vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen (z. B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel-Typ, Aktivitäten) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Bei Programmänderungen vor Reisebeginn werden Sie sofort über die Änderungen informiert. Wird das Programm während der Reise selbst geändert oder abgebrochen, so bemüht sich Swiss Bike Tours jedoch, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. Insbesondere haftet Swiss Bike Tours nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Streiks, Witterungsverhältnisse oder Verspätung von Dritten, für die Swiss Bike Tours nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind. Wird das Programm durch die Kurs- oder Reiseteilnehmer/innen während der Reise/Kurs selbst geändert oder abgebrochen, so gehen sämtliche Kosten zu Ihren Lasten, sofern sie bei Abbruch der Reise aus zwingenden Gründen nicht teilweise oder vollständig durch die Assistance-Versicherung gedeckt sind.

 

  1. Pass, Visum, Impfungen, Zoll

Auf unserer Webseite wird im Detail auf die notwendigen Dokumente für Reisende mit Schweizer Staatsbürgerschaft hingewiesen. Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie zusätzliche Angaben zu den Pass- und Visa-Vorschriften sowie zu den Gesundheitsvorschriften, die für die Reise und den Aufenthalt zu beachten sind. Die Reiseteilnehmer/innen sind für die Einhaltung der individuellen Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Für die Sicherheit seiner/ihrer Reiseunterlagen (Pass usw.) sowie Geld und Wertsachen ist jeder/jede Teilnehmer/in selber verantwortlich.

 

  1. Rückbestätigung von Flügen

Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die Rückbestätigung des Rück- oder Weiterfluges verantwortlich. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruches führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Lasten der Reiseteilnehmer/innen.

 

  1. Bildmaterial

Bildmaterial, das auf Reisen oder an Kursen durch Swiss Bike Tours Mitarbeiter oder durch Teilnehmer/innen entstanden ist und an Swiss Bike Tours eingesandt wurde, kann in jeder Form und mit jedem Medium veröffentlicht werden. Wir halten uns an die Schweizer Rechtsprechung.

 

  1. Beanstandungen, Reklamationen

Sollten Sie während Ihrer Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so müssen Sie diese unverzüglich dem Reiseleiter und/oder Leistungserbringer bekannt geben. Diese werden sich bemühen, die Mängel möglichst sofort an Ort und Stelle zu beheben, sofern dies im Einzelfall möglich ist. Berechtigte Ersatzansprüche sind spätestens 20 Tage nach der Rückkehr von der Reise schriftlich an Swiss Bike Tours zu senden.

 

  1. Ombudsmann

Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung können wir den unabhängigen Ombudsman anrufen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine ausgewogene und faire Einigung zu erzielen. Adresse: Ombudsmann der Schweiz. Reisebranche, Postfach, 4601 Olten.

Tel: 062 212 66 60. www.ombudsman-touristik.ch info@ombudsman-touristik.ch

 

  1. Gerichtsstand

Im Verhältnis zwischen dem/der Teilnehmer/in und Swiss Bike Tours ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen Swiss Bike Tours können ausschliesslich in Pfäffikon ZH angebracht werden.

Juli 2020

Weitere Informationen zu unseren Angeboten

Reiseplan

Wenn Sie aus dem Ausland mit dem Flugzeug anreisen empfehlen wir Ihnen auf non-refundable flights zu verzichten. Durch den Teilnehmer selbst gebuchte Flüge fallen nicht unter die Verantwortlichkeit von Swiss Bike Tours. Über uns, in Verbindung mit unseren Touren, angebotene Reiseversicherungen, denken ausschliesslich unsere Touren. Sie decken keine zusätzlichen Kosten wie Anreise und Rückreise und Reise Verlängerungen zu unseren Touren. Informieren Sie sich über Reiseversicherungen die Angebote haben mit denen Ihre gesamten Kosten gedeckt sind. Bitte beachten Sie, dass der Reiseplan und die Touren-Beschreibung die Sie vor dem Reiseantritt erhalten haben eine Standard Tour beschreibt. Jedoch kann die Tour aus unterschiedlichen Gründen, wie Fähigkeiten oder Interessen der Teilnehmer, Wetter oder andere Faktoren, von der Beschreibung abweichen. Bei diesen Gelegenheiten, werden unsere hoch qualifizierten und ausgebildeten Guides von Swiss Bike Tours, mit Ihnen die bestmögliche Tour gestalten, damit die gesamte Gruppe ein einmaliges Erlebnis haben wird.

Reiseversicherung

Eine Reise Versicherung die Krankheit, Spital-Aufenthalt, Reiseunterbuch und Rückführungskosten bezahlt, ist neben einer Annullationskostenversicherung zwingend.

Überprüfung Ihrer Versicherung

Wenn Sie bereits eine Reise Versicherung besitzen, überprüfen Sie bitte folgende Punkte:
a) Sind Rückführungen (e.g. air evacuation) und Spital Kosten in Ihrem Reiseziel gedeckt?
b) Überprüfen Sie ob Mountain Bike Reisen gedeckt sind? (es gibt Versicherungen die Mountain Biking als „Extremsport“ klassieren und dies nur gedeckt ist, wenn Sie es zusätzlich versichern).
c) Annullationskostenversicherung bis zu 100% von ihren Reisekosten
Zusätzlich empfehlen wir Ihnen folgende Versicherungsdeckung abzuklären:
• Ausrüstungsversicherung für verspätetes eintreffen am Zielort, Verlust, Diebstahl und Beschädigung (wenn Sie mit ihrem eigenen Bike reisen)
• Reiseunterbruch bis zu 100% Ihrer Reisekosten
• Medizinische Kosten bis zu CHF 50’000 oder höher
• Medizinischer Notfall Transport bis zu CHF 1’000’000 oder höher
Bitte beachten Sie, dass unsere Annulations- und Versicherungs-Regeln strikt gehandhabt werden. Wenn Sie sich entschliessen ohne diesen Versicherungsschutz mit uns zu Reisen und es geschieht etwas, kommen Sie nicht zu uns um über Rückerstattung zu diskutieren.

Internationale Gäste

Für Internationale Gäste empfehlen wir World Nomads.
Reisende aus den U.S. empfehlen wir Global Rescue (Individual Medical Plan with Signature Travel Insurance Plan)
Als Alternative für Reisende aus den U.S.A. können wir Travelex empfehlen. (wir empfehlen den Travel Select Plan with the Adventure Plus Pak).

Training für Ihre Tour

Gäste fragen öfter wie Sie sich auf eine Tour vorbereiten können. Wir empfehlen ihnen ein regelmässiges Training vor Ihrer Tour um Ihre Muskulatur, Ihr Herz und Ihren Hintern auf die tägliche Belastung Ihres Bike Abenteuer vorzubereiten. Wenn Sie eher eine genussvolle Touren suchen, starten Sie doch mit einem Wochenende bei uns. Zu empfehlen wäre da das Celerina Wochenende. Hier folgen einige wichtige Punkte für unsere Touren:

Bereiten Sie sich auf Ihre Bike Tour vor

Für eine optimale konditionelle Vorbereitung empfehlen wir Ihnen in den drei Monaten vor der Tour wöchentlich regelmässig auf dem Bike zu trainieren. Während des Bike Abenteuers sind Sie jeden Tag auf dem Bike. Wir können Ihnen garantieren, dass Sie mit einem trainierten Hintern mehr Freude an Ihren Ferien haben werden. Wenn Sie nicht in der Natur auf ihr Bike können, oder Sie keine eigens besitzen, nehmen Sie in einem lokalen Fitnessstudio ein Spinning Abonnement und besuchen Sie mehrmals die Woche entsprechende Klassen. Ihr Fitness Level beeinflusst direkt wie Sie Ihr Bike Abenteuer geniessen können. Überprüfe Sie Ihren Reiseplan mit den angaben zu den Kilometern und Höhenmetern die Sie auf der Tour zurücklegen werden, so können Sie Ihr Training optimal aufbauen.

Vorbereitung für hochalpine Touren

Viele unsere Bike-Abenteuer sind wie unser Wallis, Engadin oder Valle Maira Touren finden in grossen Höhen statt. Die meisten Gäste akklimatisieren sich ohne weiteres sehr schnell an die Höhe, jedoch ist es gut vorbereitet zu sein und die Symptome zu kennen die auftreten können. Immer genügend Trinken, nicht Alkohol, genügend Schlaf vor und während der Tour und ein guten Fitness Level helfen immer! Alle unsere Hochalpinen Touren beginnen sanft und helfen damit bei der Akklimatisation. Ibuprofen oder Aspirin helfen bei leichten Kopfschmerzen. Die bekanntesten Symptome sind Kopfschmerzen, Appetitlosigkeit und Schlafstörungen. Unsere Tourenleiter sind ausgebildet um Symptome, die in der Höhe auftreten können, zu erkennen, Sie werden Ihnen Vorschläge machen wie Sie mit diesen umgehen sollten.

Fitness Level

Sie finden unter dem Tab Reiseplan zu unseren Touren pro Tag angaben über die ungefähren Distanzen und Höhenmeter die zurück gelegt werden.

Stellen Sie bitte sicher, dass Sie diesen Anforderungen gewachsen sind und noch ein wenig mehr leisten könnten.

Fahrtechnische Bewertung

Während jeder Swiss Bike Tours Trip für Gäste die sich gerne Bewegen ausgelegt ist und im einzelnen spezifische fahrtechnische Fähigkeiten voraussetzt und wir festgestellt haben, dass dazu immer unterschiedliche Ideen vorhanden sind haben wir diese Level genau umschrieben.

Level

Die Singletrail-Skala unterteilt sich in die drei Schwierigkeitsklassen Leicht, Mittel und Schwer.

Diese Schwierigkeitsklassen orientieren sich dabei an dem Fahrkönnen eines durchschnittlichen Bikers mit einem technisch aktuellen Mountainbike.

Zur konkreten Klassifizierung und genaueren Differenzierung der Trails (und Schwierigkeitsklassen) werden sechs relativ gut voneinander abgrenzbare Schwierigkeitsgrade (S-Grade) von S0 bis S5 herangezogen.

Dabei ist für einen durchschnittlichen Biker das untere Skalenende mit „locker fahrbar“ und das obere mit „unfahrbar“ gleichzusetzen.

Die Schwierigkeitsklasse Leicht umfasst die Grade S0 und S1, Mittel wird durch S2 definiert und Schwer beinhaltet alle darüber hinausgehenden S-Grade.

Einstufung

Die Einstufung des Singletrails erfolgt ausschließlich auf Grundlage möglichst objektiver Wegcharakteristika unter idealen Randbedingungen wie ausreichendes Tageslicht und trockenem Untergrund. Die Einstufung ist damit unabhängig von fahrtechnisch nicht beeinflussbaren bzw. subjektiven und variablen Faktoren wie z. B. …

  • den Gefahrengrad (Absturzgefahr),
  • dem Wetter (Nässe, Wind, Nebel und Schnee),
  • den Lichtverhältnissen oder
  • der Fahrgeschwindigkeit.

Bei der Orientierung nach S-Graden ist daher zu beachten, dass sich der fahrtechnische Anspruch beispielsweise durch schlechte Witterungsverhältnissen oder schnelleres Tempo deutlich nach oben verschieben kann.

S-Grade

S 0

S0 beschreibt einen Singletrail, der keine besonderen Schwierigkeiten aufweist. Dies sind meistens flüssige Wald- und Wiesenwege auf griffigen Naturböden oder verfestigtem Schotter. Stufen, Felsen oder Wurzelpassagen sind nicht zu erwarten. Das Gefälle des Weges ist leicht bis mäßig, die Kurven sind weitläufig.

S 1

Auf einem mit S1 beschriebenen Weg muss man bereits kleinere Hindernisse wie flache Wurzeln und kleine Steine erwarten. Sehr häufig sind vereinzelte Wasserrinnen und Erosionsschäden Grund für den erhöhten Schwierigkeitsgrad, der Untergrund kann teilweise auch nicht verfestigt sein. Das Gefälle beträgt maximal 35 %. Spitzkehren sind nicht zu erwarten.

S 2

Im S-Grad S2 muss man mit größeren Wurzeln und Steinen rechnen. Der Boden ist häufig nicht verfestigt. Stufen und flache Treppen sind zu erwarten. Oftmals kommen enge Kurven vor, die Steilheit beträgt passagenweise bis zu 60 %.

S 3

Verblockte Singletrails mit vielen größeren Felsbrocken und/ oder Wurzelpassagen gehören zum S-Grad S3. Hohe Stufen, Spitzkehren und kniffelige Schrägfahrten kommen oft vor, entspannte Rollabschnitte werden selten. Häufig ist auch mit rutschigem Untergrund und losem Geröll zu rechnen, Steilheiten über 60% sind keine Seltenheit.

S 4

S4 beschreibt sehr steile und stark verblockte Singletrails mit großen Felsbrocken und/ oder anspruchsvollen Wurzelpassagen, dazwischen häufig loses Geröll. Extreme Steilrampen, enge Spitzkehren und Stufen, bei denen das Kettenblatt unweigerlich aufsetzt, kommen im 4. Grad häufig vor.

S 5

Der S-Grad S5 wird charakterisiert durch blockartiges Gelände mit Gegenanstiegen, Geröllfeldern und Erdrutschen, ösenartigen Spitzkehren, mehreren hohen, direkt auf einander folgenden Absätzen und Hindernissen wie umgefallenen Bäumen – alles oft in extremer Steilheit. Wenn überhaupt, ist wenig Auslauf bzw. Bremsweg vorhanden. Hindernisse müssen z. T. in Kombination bewältigt werden.